Leider zu spät...

Über ein Jahr lang gab es hier viele Infos zu Grundstücksgeschäften unter Bürgermeister Maximilian Böltl. Sozusagen als Abschiedsgruß – Maximilian Böltl zieht in den Landtag – soll der Gemeinderat grünes Licht für eine Zivilklage auf Unterlassung geben. Ich komme der Behandlung im Gemeinerat zuvor und nehme die Inhalte aus dem Netz. Weiterhin finden Sie hier aber unkommentiert Schriftstücke. So zum Beispiel meine Strafanzeige gegen Maximilian Böltl. Darüber hinaus freue ich mich über Ihr Interesse, beantworte gerne Fragen und erläutere gerne meine Sicht der Dinge. Wer es also genauer wissen will: Ich stehe im Telefonbuch, eMail über Impressum.

Das Ermittlungsverfahren wurde im September eingestellt. Der Bescheid war umfangreich. Allerdings hatte sich die Staatsanwaltschaft nur mit einer möglichen Untreue befasst. Das Fazit lautete: Weil ein Ankauf über Wert und ein Verkauf unter Wert im Einzelfall zulässig sei, sei ein schwerwiegender Pflichtenverstoß im Sinne der Rechtssprechung zu verneinen.

Innerhalb der zweiwöchigen Frist legte ich beim Generalstaatsanwalt Beschwerde mit der Begründung ein, dass trotz objektiver Täuschung (z.B. Zuordnung irrelevanter Gutachten, die entweder für andere Grundstücke oder aber in anderem Kontext (SEM) erstellt worden waren) ein Betrug nicht untersucht wurde:

„…Es ist leider nicht erkennbar, dass die Staatsanwaltschaft auch den Aspekt des Betrugs zulasten der Gemeinde beleuchtet hätte. Zu keinem Zeitpunkt war nämlich der Überwertankauf und Unterwertverkauf im Gemeinderat oder im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmen für Liegenschaften thematisiert worden. Ganz im Gegenteil…“

Heute kam der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Ein Vermögensschaden sei nicht ersichtlich, schreibt sie. Dabei liegt der Verdacht einer Schädigung doch wohl nahe, wenn wie geschehen ein von der Gemeinde beauftragter (!) Gutachter angewiesen wird, jegliche Bauerwartung auszuschließen. Die Verdachtsmomente sollten in so einem Fall schwer genug wiegen, um als Teil der Ermittlungen ein Gutachten über den tatsächlichen Wert in Auftrag zu geben. Jedenfalls schreibt die Generalstaatsanwaltschaft: „Dabei kann dahinstehen, ob dem Beschuldigten überhaupt eine strafrechtlich relevante Täuschungshandlung vorgeworfen werden kann, da jedenfalls ein Vermögensschaden nicht ersichtlich ist und vom Beschwerdeführer auch nicht vorgetragen wird.“ Korruptionsbekämpfung sieht anders aus.

Übrigens sind sowohl Untreue als auch Betrug Offizialdelikte. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von verdachtsbegründenden Tatsachen und Umständen, müsste sie ermitteln. Auch ist schon der Betrugsversuch, die Absicht einen Vermögensschaden herbeizuführen, strafbar, sobald der Täter zur Verwirklichung ansetzt. Mit der Einflussnahme auf den Gutachter ist meiner Ansicht nach diese Schwelle überschritten worden. Sei der eingetretene Vermögenschaden für die Generalstaatsanwaltschaft (ohne Gutachten) auch „nicht ersichtlich“, die Absicht hinter den Täuschungshandlungen ist doch völlig klar. Deswegen kann gar nichts „dahinstehen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft meint. Die Täuschungshandlungen sind der Ausgangspunkt. Sie erfolgten ja nicht ohne Absicht.

Arbeiten bei der Staatsanwaltschaft Komiker:innen? Wird dort Rechtsbeugung betrieben? Wer mich so etwas fragt, kann unter keinen Umständen mit meiner Zustimmung rechnen. Doch, was soll ich sagen: „Die Gedanken sind frei“. Sie dürfen auch anderer Meinung sein. Behalten Sie es aber für sich, sonst wird die Staatsanwaltschaft plötzlich hellwach. Sie kann nämlich auch anders, wenn sie will.

Strafanzeige
Beweismittel